Warum das Hinweisgeberschutzgesetz mehr Transparenz bedeutet

Computertastatur mit einer roten Taste

In Deutschland ist seit Mitte Juni das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft – ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz in Unternehmen und zum Schutz von Whistleblowern. Doch welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen bringt das Gesetz für Unternehmen mit sich? Was muss dabei beachtet werden?

Worum es in dem Gesetz geht

Hinweisgeber, die auf Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen aufmerksam machen, sind oft großen Risiken ausgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, diese Whistleblower besser zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen Gesetze und ethische Standards ohne Angst vor Konsequenzen zu melden. Bereits im Oktober 2019 wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie von der Europäischen Union beschlossen. Für Deutschland ist das Gesetz im Mai 2023 verabschiedet worden.

Umsetzung und Fristen

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet Arbeitgebern, Mitarbeitende für das Aufdecken illegaler Aktivitäten zu kündigen, zu degradieren oder anderweitig zu bestrafen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten hatten bis Mitte Juni 2023 Zeit, einen geeigneten Workflow zum Schutz von Whistleblowern zu etablieren. Für Unternehmen mit 50-250 Mitarbeitenden gibt es eine Schonfrist bis Dezember 2023. In jedem Fall ist es wichtig, dass Unternehmen bei der Implementierung von Meldekanälen sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass diese rund um die Uhr erreichbar sind und die Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten.

Die Vorteile IT-gestützter Hinweisgebersysteme

Im Hinblick auf die Umsetzung eines transparenten und fairen Meldesystems ist der Einsatz von IT-gestützten Hinweisgebersystemen empfehlenswert. Solche Systeme bieten klare Vorteile, da sie rund um die Uhr erreichbar sind, eine sichere Verarbeitung der eingehenden Hinweise gewährleisten und die Anonymität der Hinweisgeber zuverlässig schützen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kanälen wie Briefkästen oder Hotlines sind IT-gestützte Systeme asynchron, das heißt der Hinweisgeber kann seine Meldung abgeben, ohne mit einem Empfänger kommunizieren zu müssen. Im Anschluss setzt das System eine Meldung ab, die auf den Eingang eines neuen Hinweises aufmerksam macht. So wird Zeit gespart und die Bearbeitung der Meldungen erleichtert. Außerdem kann die Übermittlung von Daten so auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Somit sind die Eingaben von Whistleblowern auch vor Hackerangriffen geschützt. Zudem ermöglichen IT-gestützte Systeme eine sichere Archivierung der Hinweise und reduzieren das Haftungsrisiko im Falle einer Straftat.

Fazit

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz und Compliance dar. Unternehmen sollten die Implementierung von IT-gestützten Hinweisgebersystemen in Betracht ziehen, um eine vertrauenswürdige Fehlerkultur zu etablieren und den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten. Die rechtzeitige Vorbereitung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um mögliche Nachteile und Strafen zu vermeiden.

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