Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.04.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge vor dem 01.04.2024 finden Sie hier:
AGB für Verträge geschlossen bis einschließlich 30.04.2020 und
AGB für Verträge geschlossen zwischen 01.05.2020 und 31.03.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig am 01.04.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden der FTAPI Software GmbH, Steinerstr. 15f, 81369 München, HRB 189499, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Niesler und Ari Albertini. Stand: 01.04.2024

Hier können Sie die AGB herunterladen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen FTAPI Cloud

  1. Vertragsgegenstand

1.1 Alle Verträge kommen ausschließlich zustande mit der FTAPI Software GmbH, Steinerstr. 15f, 81369 München, HRB 189499, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Niesler und Ari Albertini (im Folgenden „Anbieter“). Angeboten werden hochsichere Datenworkflow Lösungen. Die Lösungen werden in der FTAPI Cloud (auch “FTAPI Cloudlösung“ genannt) angeboten. 

1.2 Das Angebot des Anbieters und diese AGB richten sich ausschließlich an juristische Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gemäß § 14 BGB). Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB lehnen wir ausdrücklich ab.

1.3 Bei etwaigen Widersprüchen gilt für die Vertragsbeziehung der Parteien für die Auslegung folgende Rangfolge:

  • Beauftragung auf Grundlage des Angebotes
  • diese AGB

Unmittelbare Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus diesen AGB nur im Zusammenhang mit der Beauftragung auf Grundlage eines Angebotes des Anbieters.

1.4 Diesen AGB entgegenstehenden oder von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. 

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die jeweiligen Leistungen kommt zustande, wenn ein verbindliches Angebot des Anbieters durch den Kunden angenommen wurde; Textform ist hierfür jeweils ausreichend. Das Angebot gilt spätestens als durch den Kunden angenommen, wenn die Leistungen durch den Kunden in Anspruch genommen wurden.

  1. Leistung von FTAPI

Die Bereitstellung der FTAPI Cloudlösung beinhaltet die Zurverfügungstellung des jeweils neuesten, allgemein durch den Anbieter freigegebenen, Release-Standes und etwaiger zubuchbarer Add-Ons. Der Kunde akzeptiert in diesem Zusammenhang Änderungen der Nutzungsweise und Bedienung der FTAPI Lösung, sofern diese für ihn zumutbar sind.

3.1 Der Kunde hat das nicht übertragbare Recht, die FTAPI Cloudlösung während der Vertragslaufzeit für die vorgesehenen Anwendungsfälle zu nutzen. Dies gilt auch für zugekaufte Add-Ons.

3.2 Die Nutzung ist beschränkt auf die vereinbarten Funktionalitäten der FTAPI Cloudlösung. Der Anbieter ist berechtigt, zusätzliche Entgelte für über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Funktionalitäten zu verlangen.

 

  1. Service Level Agreement

4.1 Die Verfügbarkeit von FTAPI Cloud beträgt mindestens 99% im Jahresdurchschnitt. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Verfügbarkeit der FTAPI Cloudlösung an der Übergabeschnittstelle des Anbieters zum öffentlichen Internet. Die Verfügbarkeit der FTAPI Cloudlösung ist auch gegeben, wenn die vereinbarten Funktionalitäten durch eine Vorversion oder ein Workaround der eingesetzten Software lauffähig bereitstehen.

4.2 Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: % Verfügbarkeit = (1 – (Summe der Minuten, in der die FTAPI Cloudlösung innerhalb eines Jahres ungeplant nicht zur Verfügung stand / Summe der Minuten eines Jahres)) x 100. Als Jahr gilt das Kalenderjahr. Gezählt werden Ausfälle mindestens einer Minute und länger. 

4.3 Planmäßige oder dem Kunden mitgeteilte Wartungsarbeiten, Zeitverluste, die nicht durch den Anbieter verschuldet sind, sowie Zeitverluste durch Verzögerungen bei der Entstörung, für die der Anbieter nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

 

  1. Drittkomponenten

Sofern der Anbieter dem Kunden im Zusammenhang mit FTAPI Cloud  zusätzlich Software bereitstellt, die auf Systemen des Kunden installiert werden muss, wird darauf hingewiesen, dass diese Software gemeinsam mit Open Source-Komponenten vertrieben wird. Die Nutzung der Open Source-Komponenten fällt nicht unter diese AGB oder andere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Die Open Source-Komponenten werden vielmehr nach der für die jeweilige Komponente geltende Open Source-Lizenz von ihren Rechteinhabern lizenziert und können vom Kunden nach diesen Regeln genutzt werden. In der mit der zusätzlich bereitgestellten Software zur Verfügung gestellten Dokumentation findet sich eine Aufstellung aller ausgelieferten Open Source-Komponenten und der für sie jeweils geltenden Open Source-Lizenzen. Im Hinblick auf die Open Source-Komponenten sind Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Kunden sowie ein reverse engineering zum Beheben von Mängeln solcher Bearbeitungen gestattet.

 

  1. Supportleistungen

Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Beseitigung von vermeintlichen Fehlern der FTAPI Cloudlösung. Vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind allgemeine Schulungsmaßnahmen, telefonischer Support sowie Vor-Ort-Einsätze beim Kunden. Der Kunde soll dem Anbieter erkennbare Fehler oder Störungen anzeigen und den Anbieter bei der Entstörung unterstützen.

5.1 Für Supportanfragen des Kunden steht das Ticketing-System des Anbieters täglich 24 Stunden zur Verfügung. Alle Anfragen und Benachrichtigungen des Kunden sind hierüber mitzuteilen. Die Information zum Ticketingsystem wird vom Anbieter an den Kunden bei der Beauftragung übermittelt oder ist auf der Website zu finden. 

5.2 Supportleistungen beschränken sich auf die Unterstützung von im Vorfeld benannten Systemadministratoren des Kunden. Nutzer des Kunden sind durch den Kunden selbst zu unterstützen.

5.3 Supportanfragen beantwortet der Anbieter innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage des Freistaates Bayern, jeweils von 8:00 bis 18:00, im Folgenden „Geschäftszeiten“) innerhalb angemessener Frist. Die Beantwortung von Supportanfragen erfolgt in der Regel per Ticketing-System.

5.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzliche kostenpflichtige Support-Dienstleistungen bei seinem Vertriebsansprechpartner zu erwerben. 

5.5 Der Anbieter verwendet bekannte bzw. bewährte Verfahren bzw. Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Auf neue Angriffsverfahren wird durch den Anbieter ab Kenntnisnahme zeitnah reagiert, für etwaige Schäden von unbekannten Angriffsszenarien wird keine Haftung übernommen. 

5.6 Um die Leistungen und den Support zu verbessern, sammelt und nutzt der Anbieter ggf. technische Informationen des Kunden und Nutzer und die durch den Kunden in Verbindung mit den Dienstleistungen des Anbieters genutzte Hard- und Software in einer Art und Weise, die keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, diese Informationen zu den Verbesserungen seiner Dienstleistungen zu analysieren bzw. an Dritte weiterzugeben, so dass diese das Zusammenwirken ihrer Produkte und Leistungen mit den Dienstleistungen des Anbieters verbessern können. Der Kunde gestattet, dass der Anbieter zu diesen Zwecken auf Daten und Systeme des Kunden zugreift.

5.7 Der Anbieter ist für die Beseitigung von Fehlern bzw. Störungen nicht verantwortlich: 

  • im Falle von Produkten, die der Anbieter nicht bereitgestellt hat;
  • sofern für den betreffenden Fehler durch den Anbieter bereitgestellte Hotfixes, Patches, Updates oder Releases verfügbar sind;
  • im Falle der Aktualisierung von anwenderspezifischen Anpassungen, Änderungen und Erweiterungen, die ggf. nach einem Update erforderlich werden;
  • bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen beruhen;
  • bei anderer als durch den Anbieter hergestellter Software oder Fremdsoftware;
  • wenn diese auf Softwareprodukten oder Systemen anderer Hersteller beruhen, die der Kunde mit den bereitgestellten Dienstleistungen verbunden hat;
  • bei jeglichen Hardwaredefekten;
  • bei Nutzung auf anderen als in den Systemvorraussetzungen angegebenen zulässigen Umgebungen.

 

  1. Mitwirkung

Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

6.1 Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind.

6.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, Informationen über Produktveränderungen und Anpassungen der Systemvoraussetzungen zur Kenntnis zu nehmen und notwendige Anpassungen auf seiner Seite umzusetzen. Die Informationen werden in der Regel in Form eines E-Mail-Newsletters versandt. 

6.3 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle FTAPI Clients jeweils die aktuellste Version nutzen und nur auf den die Systemvoraussetzung erfüllenden Umgebungen laufen.

6.4 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass auf seiner Seite regelmäßig alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine dauerhafte reibungslose Nutzung der FTAPI Cloudlösung und der FTAPI Clients zu ermöglichen (z.B. Firewall Einstellungen, DNS Einträge etc.). 

6.5 Der Kunde wird den Anbieter zeitnah über alle Umstände informieren, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen des Anbieters oder anderer Kunden zu beeinträchtigen (z.B. Penetrationstest, Ransomware beim Kunden im Netzwerk).

 

  1. Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte weiterzugeben.

 

  1. Entgelte

8.1 Der Kunde ist zur Zahlung der für die beauftragten Dienstleistungen im Angebot genannten Entgelte ohne Abzug verpflichtet. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Jede Rechnung ist ohne Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Nicht oder nicht vollständig geleistete Zahlungen berechtigen den Anbieter nach entsprechender Androhung und Fristsetzung zum Rücktritt. Im Falle von nicht oder nicht vollständig erbrachten Vorauszahlungen ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung bis zur Zahlung zurückzubehalten. Eine Vorleistungsverpflichtung trifft den Anbieter nicht.

8.2 Wiederkehrende Lizenzentgelte werden mit Vertragsschluss und im Voraus für die im Angebot vereinbarte Laufzeit fällig.

8.3 Sonstige Entgelte für zusätzliche Leistungen (z.B. Schulungen, Onboardings etc.) werden mit der Bereitstellung oder spätestens ab der erstmaligen Nutzung der vereinbarten Leistungen berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.

 

  1. Preise, Kündigung und Schriftform

9.1 Preiserhöhungen, ausgenommen wegen § 313 BGB, finden während der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit nicht statt. Etwaige gewährte Rabatte enden mit dem Ende der Mindestlaufzeit und gelten bei einer Fortsetzung der Vertragsbeziehung nicht fort.

9.2. Der Vertrag endet nicht automatisch. Er muss von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist frühestmöglich zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende der weiteren Laufzeit. Ohne Kündigung durch eine Partei verlängert sich der Vertrag nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach dem Ende der weiteren Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr zu den bisherigen Konditionen und Leistungen. 

9.3 Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie der vereinbarten Schriftform entsprechen. Schriftform/schriftlich bedeutet nicht nur eigenhändige Unterschrift oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die Schriftform wird auch gewahrt durch Verwendung eines dokumentierten elektronischen Signatur Tools (technische Anforderungen an die elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung müssen erfüllt sein), wobei die einfache elektronische Signatur hierfür ausreicht (insbesondere Docusign). Eine einfache E-Mail wahrt dagegen die Schriftform nicht.

9.4 Sollten Änderungen der Konditionen oder Leistungen für das weitere Vertragsjahr notwendig werden, werden diese Änderungen wie folgt vereinbart: der Anbieter wird dem Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Aufstellung der Konditionen (Angebot) der Preis-/Leistungsliste für das weitere Vertragsjahr zukommen lassen, falls sich für das weitere Vertragsjahr die Preise erhöhen oder senken sollten bzw. weitere oder weniger Leistungen angeboten werden. Ein Schweigen des Kunden auf das neue Angebot gilt als Zustimmung nach dem Ende der ursprünglichen Laufzeit, einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten mit den neuen Konditionen/Leistungen abzuschließen.

9.5 Die vorgenannten Mindestvertragslaufzeiten beginnen jeweils mit Vertragsschluss, sofern auf dem Angebot kein gesonderter Vertragsstart ausgewiesen ist.

9.6 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.7 Teilkündigungen durch den Kunden sind ausgeschlossen, d.h. die Kündigung eines einzelnen Add-Ons ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den gesamten Vertrag zu kündigen und zum aktuellen Listenpreis neu abzuschließen.

 

  1. Missbrauchsverbote

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen sach- und funktionsgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.

10.2 Die durch den Anbieter bereitgestellten Dienstleistungen können technische Maßnahmen enthalten, die eine unlizenzierte Nutzung verhindern oder entdecken. Eine Umgehung dieser technischen Maßnahmen ist verboten, sofern diese nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich gestattet wird.

 

  1. Haftung

Sofern und so weit der Anbieter keine öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes erbringt, haftet der Anbieter nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

11.1 Der Anbieter haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.3 Der Anbieter haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sogenannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung einer vereinbarten Verfügbarkeit). Der Anbieter haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Für entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

11.4 Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die der Anbieter ausdrücklich übernommen hat, haftet der Anbieter für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

11.5 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 11.3 und 11.4 haftet der Anbieter zudem beschränkt für alle Schadensfälle in einem Vertragsjahr auf 100 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes des Vertragsjahres.

11.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß den Ziffern 11.1 bis 11.5 bleiben unberührt.

11.7 Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

  1. Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Dienstleistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

  1. Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien werden vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln, für entsprechende Schutzmaßnahmen Sorge tragen und die Informationen nur für Zwecke der Vertragsdurchführung gebrauchen.

13.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen des Vertragszwecks in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung gestellt werden, insbesondere aber nicht abschließend: alle betriebswirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen, technischen, personenbezogenen und sonstigen Informationen und Geschäftsgeheimnisse und insbesondere der Inhalt des Angebotes.

13.3 Alle vertraulichen Informationen werden von der anderen Partei geheim gehalten, vor Zugriff durch Dritte geschützt und nur zu vertraglichen Zwecken verwendet. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Arbeitnehmer der anderen Partei sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck des Vertrages erfüllen zu können.

 

  1. Datenschutz

14.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig auf die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzgesetze.

14.2 Soweit die Zusammenarbeit die Form einer Auftragsverarbeitung oder einer gemeinsamen Verantwortlichkeit annimmt, vereinbaren die Parteien den Abschluss eines entsprechenden Vertrags. 

14.3 In jedem Fall informiert jede Partei transparent im Sinne von Art. 5 lit. a) DSG-VO über die Weitergabe der Daten und erfüllt somit die gegebenenfalls für den anderen Vertragspartner entstehende Informationspflicht aus Art. 14 DSGVO. 

14.4 Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter www.ftapi.com/Datenschutz

 

  1. Änderungsvorbehalte

15.1 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

15.2 Der Anbieter hat das Recht, die Leistungen zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber zum Vertragsschluss objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

15.3 Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt der Anbieter dem Kunden per E-Mail. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per E-Mail). Der Kunde wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat der Anbieter das Recht, diesen Vertrag innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen ab Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

 

  1. Fair Use / Zusatzentgelt für übermäßigen Traffic

Der Kunde erkennt die Grundsätze des so genannten Fair Use hinsichtlich des Umfangs des von ihm initiierten Datentransfers an und verpflichtet sich, eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen und Kapazitäten von FTAPI zu unterlassen. In der Regel liegt eine übermäßige Inanspruchnahme vor, wenn der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen für illegale Aktivitäten missbraucht oder wenn der monatliche Datentransfer des Kunden den durchschnittlichen monatlichen Datentransfer vergleichbarer Angebote deutlich übersteigt. Konkret bedeutet dies, dass jeder Kunde, der die FTAPI Cloudlösung nutzt, pro Monat 1 TB (Terabyte) freien outgoing Traffic (Downloads von der FTAPI Cloudlösung) und 1 TB freien ingoing Traffic (Uploads zur FTAPI Cloudlösung) zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn ein Kunde in einem Monat mehr als 1 TB Outgoing Traffic oder mehr als 1 TB Ingoing Traffic hat, erfolgt keine automatische Drosselung, es werden jedoch pro angefangenen TB jeweils 150€ gesondert berechnet.

 

  1. Schlussbestimmungen

17.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Verbrauchern ist das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar, sofern es sich um für ihn vorteilhafte, zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

17.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebungen dieses Vertrags einschließlich seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Einzelheiten zur vertraglich vereinbarten Schriftform sind unter Ziffer 9.3 geregelt. 

17.4 Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

17.5 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, so nahekommt, als dies rechtlich möglich ist.