NIS-2 gilt. Jetzt zählt, was Sie nachweisen können.
Registriert. Und jetzt? Gefragt sind Nachweise über Ihr Risikomanagement, Ihre Meldewege und darüber, wie sensible Daten Ihr Haus verlassen.
Wo die Umsetzung 2026 steht.
6. Dezember 2025
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt ohne Übergangsfrist.
6. März 2026
Ende der gesetzlichen Registrierungsfrist beim BSI.
31. Juli 2026
Ende der Nachfrist für verspätete Registrierungen.
Über 19.000
Einrichtungen sind bisher registriert, laut BSI.
Drei Nachweise, die meist fehlen. Technisch haben viele Organisationen angefangen. Nachweise fehlen oft dort, wo Daten nach außen gehen.
1. Über welche Wege verlassen Daten Ihr Haus?
Ein Kanal, den niemand kennt, bleibt eine Lücke, auch wenn nie etwas passiert ist. Fangen Sie mit einer Liste an: Welche Wege nutzen Ihre Mitarbeiter wirklich?
2. Wer hat wann auf welche Daten zugegriffen?
NIS-2 verlangt Dokumentation, keine Stichproben. Sobald Protokolle automatisch entstehen, ist diese Frage in Minuten beantwortet statt in Wochen.
3. Wie prüfen Sie Ihre Lieferanten und Dienstleister?
Sicherheitsabfragen per Mail sind schwer nachzuhalten. Über strukturierte Formulare und Datenräume entsteht der Nachweis beim Erfassen mit.
Welche Nachweise könnten Sie heute vorlegen?
Gehen Sie mit unserer Checkliste die wichtigsten Punkte durch und sehen Sie, wo Sie gerade stehen.
Den Weg nach draußen mit FTAPI kontrollieren und belegen
FTAPI sichert die Stelle ab, die im Alltag unübersichtlich wird: den Austausch mit externen Stellen. Sensible Daten laufen über definierte Wege, statt über selbst gefundene Alternativen. Der sichere Weg wird dabei der einfachste.
Jeder Versand, jeder Abruf und jede Freigabe wird protokolliert. Das exportieren Sie und legen es vor. Deutsches Hosting, geprüft nach BSI C5 Typ 2 und ISO/IEC 27001/27017/27018.
Branchen im Fokus. Wählen Sie Ihren Sektor und erfahren Sie, wie FTAPI Sie bei den spezifischen Anforderungen unterstützt.
Im Krisenfall handlungsfähig bleiben
Verwaltungen tauschen täglich Bürgerdaten mit anderen Behörden, Dienstleistern und Bürgern aus. Häufig noch per Fax oder unverschlüsselter Mail, beides ohne belastbares Protokoll. NIS-2 verlangt sichere Kanäle und die Dokumentation dazu.
Mit FTAPI läuft der externe Austausch über einen definierten, verschlüsselten Weg. Im Krisenfall steht ein unabhängiger Kommunikationskanal bereit. Die Nachweise entstehen im Betrieb mit.
Patientendaten schützen
Befunde, Laborwerte und Abrechnungsdaten verlassen die Einrichtung täglich. Dort liegt das Risiko, wie Angriffe auf Dienstleister im Gesundheitswesen gezeigt haben. Neben NIS-2 gilt für Krankenhäuser § 391 SGB V.
Mit FTAPI versenden Sie Befunde und Laborwerte verschlüsselt an externe Partner, auf Wunsch Ende-zu-Ende geschützt. Jeder Versand ist dokumentiert. Damit erfüllen Sie Nachweispflichten und ersetzen zugleich das Fax.
Lieferkette und geistiges Eigentum sichern
NIS-2 verlangt, die Sicherheit Ihrer Zulieferer zu prüfen und zu dokumentieren. Unverschlüsselte Mails mit Konstruktionsdaten sind dabei oft das schwächste Glied.
Mit FTAPI liegen CAD-Daten und Baupläne in geschützten Datenräumen. Sicherheitsabfragen an Zulieferer laufen über strukturierte Formulare, die Antworten und Zertifikate landen revisionssicher an einer Stelle.
DORA und NIS-2 zusammen abdecken
DORA hat für Finanzunternehmen Vorrang. NIS-2 wirkt indirekt über Sorgfaltspflichten zur Geschäftskontinuität und die Verantwortung der Leitungsebene.
Mit FTAPI ist Ihre Kundenkommunikation revisionssicher abgesichert und liefert lückenlose Audit-Trails. Ein Nachweis, mehrere Anforderungen: für BSI, BaFin und Ihre Partner.
Geprüfte und bestätigte Sicherheit für Ihre Daten durch Zertifizierungen.
Häufige Fragen zu NIS-2.
Die vorherige NIS-Richtlinie hat sich auf KRITIS-Betreiber konzentriert. NIS-2 nimmt deutlich mehr Organisationen in die Pflicht. Ob Sie dazugehören, hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Sektor und Ihrer Größe. Betroffene Einrichtungen müssen das selbst prüfen, es gibt keinen Bescheid per Post.
Betroffen sind unter anderem:
Energie und Trinkwasser
Transport und Verkehr
Finanzmarktinfrastruktur
Gesundheitswesen
Digitale Infrastruktur und digitale Dienste
Zentrale öffentliche Verwaltung
Verarbeitendes Gewerbe und Abfallwirtschaft
Ergänzung für Verwaltung: Länder und Kommunen benennt das Bundesgesetz nicht ausdrücklich. Landesgesetze sind angekündigt, ihr Stand unterscheidet sich je Bundesland. Kommunale Eigenbetriebe, Stadtwerke und kommunale IT-Dienstleister können unabhängig davon als eigene Einrichtung erfasst sein.
Seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab, die Nachfrist des BSI am 31. Juli 2026.
Mit dem Eintrag greifen die inhaltlichen Pflichten: Risikomanagement in den zehn Bereichen nach § 30 BSIG, Meldepflichten mit 24 Stunden Frühwarnung, 72 Stunden Bericht und einem Monat Abschlussbericht, dazu Überwachungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. Betreiber kritischer Anlagen erbringen zusätzlich regelmäßige Nachweise nach § 39 BSIG.
Keine einzelne Maßnahme. NIS-2 verlangt Organisation, Prozesse und Technik. Am Anfang steht eine Risikoanalyse, daraus leiten Sie Maßnahmen ab. FTAPI deckt den Datenaustausch mit externen Stellen ab, inklusive Nachweise dazu.
Da es sich bei NIS-2 um eine EU-Richtlinie handelt, gelten in der gesamten EU die gleichen Bedingungen, also auch in Österreich. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Da zwischen der Schweiz und der EU ein enger Austausch, beispielsweise im Bereich Handel, besteht, wird die NIS-2-Richtlinie indirekt auch Auswirkungen auf Schweizer Organisationen haben.
Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent, jeweils der höhere Betrag. Für eine fehlende Registrierung ist ein eigener Bußgeldtatbestand vorgesehen.
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