Sollten Whistleblower belohnt werden?
Das Thema Whistleblower wird immer interessanter. Nicht zuletzt durch die gesetzte Frist für EU-Länder, die entsprechende Richtlinie zum Schutz von Personen, welche Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Hierbei gilt es verschiedene Aspekte zu betrachten, unter anderem die Einführung eines Belohnungssystems für jene Arbeitnehmer, die auf Missstände oder Fehlverhalten im Unternehmen hinweisen.
Während die USA bereits zum Teil gesetzlich verankerte Gegenleistungen für Whistleblower anbietet, muss vor der Erstellung des Gesetzes zunächst abgewägt werden, ob dies ohne Folgen umsetzbar ist
Der Whistleblower – Ein Verräter?
Bereits zahlreiche Unternehmen haben Whistleblower-Systeme in ihrem Unternehmen integriert. Bei genauerer Betrachtung dieses Begriffs wird schnell klar, dass damit allgemein eine negative Bedeutung verbunden wird. “To blow the whistle”, übersetzt “jemanden verpfeifen”, zeigt auf, dass Whistleblower als Verräter dargestellt werden, die jemanden verpetzen.
Mittlerweile hat das Thema, trotz der tendenziell negativen Bedeutung, deutlich mehr Zustimmung gewonnen, da ein zunehmendes öffentliches Informationsinteresse an den Hinweisen der Whistleblower besteht. Es ist dennoch zu berücksichtigen, dass die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Hinweisgeber bei dieser Sache eine ernstzunehmende Aufgabe bleibt.
Vorwürfe können in manchen Fällen zurückgewiesen werden und dadurch den Whistleblower belasten. Hinweise, die jedoch Schäden im Unternehmen verhindern, können Arbeitgebern sehr von nutzen sein, im Gegenzug den Ruf der Hinweisgeber ruinieren. Eine zentrale Frage die sich stellt ist, ob die Whistleblower für ihre Courage entlohnt werden sollten.
Belohnung für Hinweisgeber
Die Anreizsysteme können schnell dazu führen, dass den Hinweisgebern nachgesagt wird, nicht in guter Absicht gehandelt zu haben. Dies hängt jedoch von dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Gefahr, dass leichtfertige Verdächtigungen der Arbeitnehmer durch gebotene Gelder auftreten ist hoch. Dies gilt vor allem, wenn Whistleblower bei fahrlässiger Falschverdächtigung keine Strafe zu befürchten haben, was in einem vor kurzer Zeit gescheiterten Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes bemängelt wurde. Ob letztendlich ein Belohnungssystem im Zuge der Whistleblower-Richtlinie gesetzlich bestimmt wird, oder nicht, entscheidet kaum über die Bedeutsamkeit dieses Themas.
Hinweisgebersysteme gesetzeskonform integrieren
Die Einrichtung eines IT-gestützten Hinweisgebersystems, welche in Folge der Richtlinie zwingend eingeführt werden muss, ist die Lösung, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, Missstände im Unternehmen zu beseitigen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Systeme, welche eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bieten, sorgen für die nötige Sicherheit bei Verbreitung der Hinweise an die zuständigen Empfänger. Individuell konfigurierbare und sichere Online-Formulare zur Datenerfassung bieten sich als unkomplizierte Lösung an. Die bereitgestellten Daten sollten dabei ausschließlich in Hochsicherheits-Rechenzentren abgelegt werden.
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