Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Definition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und anderen Einschränkungen. Es wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und tritt für die meisten verpflichteten Unternehmen am 28. Juni 2025 in Kraft.

Ziel und Zweck des BFSG

Das BFSG soll den Zugang zu digitalen und physischen Angeboten für Menschen mit sensorischen, motorischen, kognitiven oder kommunikativen Einschränkungen erleichtern. Es schafft rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen, um digitale Barrierefreiheit, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sicherzustellen. Damit macht das Gesetz Barrierefreiheit zu einem zentralen Bestandteil der digitalen Compliance.

Das BFSG richtet sich vor allem an Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen im B2C-Bereich, wie zum Beispiel Websites, Online-Shops, E-Books, Software, mobile Anwendungen und Self-Service-Terminals.

Rechtlicher Hintergrund in Kürze

  • Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)

  • Rechtsgrundlage: Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

  • Geltung: Bundesweit, mit Wirkung ab 28. Juni 2025 für die meisten verpflichteten Unternehmen

  • Ergänzende Verordnung: BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)

  • Technische Normen: WCAG 2.1 Level AA und EN 301 549

Wen betrifft das BFSG?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Kontext anbieten, verpflichtet, ihre Services bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Für mehr Informationen zu Fristen, Konsequenzen bei Verstößen und worauf Unternehmen jetzt in der praktischen Umsetzung achten müssen, lesen Sie unseren Blogartikel „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Wer ist betroffen – und was müssen Unternehmen jetzt tun“.

Welche Anforderungen stellt das Gesetz?

Das BFSG definiert spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Diese Anforderungen betreffen insbesondere:

  • Digitale Barrierefreiheit: Inhalte und Funktionen von Websites, Online-Shops, E-Book-Angeboten und Software müssen barrierefrei gestaltet sein.

  • Technische Bedienbarkeit: Produkte wie E-Book-Lesegeräte, Selbstbedienungsterminals oder Zahlungssysteme müssen für Menschen mit Seh-, Hör- oder anderen Einschränkungen zugänglich sein.

  • Informationsvermittlung: Inhalte wie Videos, Texte, E-Mails, Produktbeschreibungen oder Anleitungen müssen verständlich und zugänglich bereitgestellt werden.

  • Schnittstellen und Navigation: Websites und mobile Anwendungen müssen so gestaltet sein, dass sie per Tastatur, Screenreader oder mit alternativen Eingabemethoden nutzbar sind.

Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte nach BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte fest, die auf dem Markt bereitgestellt werden und für Verbraucher bestimmt sind. Grundlage dieser Anforderungen ist die europäische Norm EN 301 549, ergänzt durch weitere Anforderungen aus der WCAG für digitale Bestandteile.

1. Multisensorische Informationsbereitstellung

  • Informationen müssen visuell, auditiv und/oder taktil erfassbar sein

  • Zum Beispiel: akustisches Feedback, Vorlesefunktionen, taktile Markierungen

2. Visuelle Gestaltung

  • Anpassbare Schriftgrößen, Zoomfunktionen

  • Hoher Farbkontrast

  • Vermeidung von Farb-Codierung ohne Textalternative

3. Bedienung und Steuerung

  • Alternativen zu Touch-Bedienung (z. B. Tastatur)

  • Lautstärkeregelung und Helligkeitsanpassung

  • Bedienbarkeit trotz motorischer Einschränkungen

4. Barrierefreie Verpackungen und Anleitungen

  • In leicht verständlicher Sprache

  • In digitaler, screenreader-kompatibler Form (z. B. barrierefreies PDF)

  • Kombiniert mit Symbolen, QR-Codes oder Audioformaten

5. Spezielle Anforderungen für Self-Service-Geräte & E-Reader

  • Zum Beispiel: Geldautomaten mit Sprachausgabe und Tastführung

  • E-Book-Reader mit Vorlesefunktion und Sprachsteuerung

Zertifiziert barrierefreie E-Mail-Kommunikation

Mit FTAPI SecuMails und der SubmitBox kommunizieren Sie sicher und BFSG-konform per E-Mail mit Kunden und Bürgern. Zertifiziert barrierefrei.

Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen

Für Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs, gelten ebenfalls präzise Barrierefreiheitsanforderungen. Diese betreffen in erster Linie digitale Schnittstellen, zum Beispiel Websites, Online-Shops, Mobile Apps oder digitale Kundenportale.

1. Digitale Barrierefreiheit (gemäß WCAG 2.1 – Level AA)

Die Gestaltung digitaler Dienstleistungen richtet sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in Version 2.1. Die Anforderungen lassen sich in vier Prinzipien zusammenfassen:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so bereitgestellt werden, dass sie auch für Menschen mit Sinneseinschränkungen erfassbar sind (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos).

  • Bedienbarkeit: Nutzer müssen alle Funktionen der Website oder App mit alternativen Eingaben bedienen können (z. B. Tastatur statt Maus, Touch-Alternativen).

  • Verständlichkeit: Informationen und Navigation müssen klar, logisch und konsistent strukturiert sein.

  • Robustheit: Inhalte müssen mit unterstützender Technik wie Screenreadern kompatibel sein und unabhängig vom verwendeten Endgerät korrekt funktionieren.

2. Technische Umsetzung nach EN 301 549

EN 301 549 ist die europäische Norm, die konkrete technische Anforderungen an barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien definiert. Diese Norm dient als Referenzrahmen für die Umsetzung der BFSG-Anforderungen. Sie definiert Anforderungen unter anderem für Websites und Webanwendungen, Mobile Apps, Softwareprodukte und Hardware mit Benutzeroberflächen.

Zentrale technische Anforderungen sind:

  • Strukturierte Überschriften und semantisch korrektes HTML

  • Fokussteuerung und sichtbarer Fokus bei Tastaturnavigation

  • Skalierbarkeit der Inhalte ohne Funktionsverlust

  • Vermeidung von Flackern oder Lichtblitzen (barrierearme Animationen)

CE-Kennzeichnung und Barrierefreiheit

Für bestimmte Produkte, insbesondere digitale Geräte mit Benutzeroberflächen wie E-Book-Reader, Zahlungsterminals oder Selbstbedienungskioske, spielt das BFSG auch im Rahmen der CE-Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Denn ab dem 28. Juni 2025 gilt: Produkte, die unter die Anforderungen des BFSG fallen, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie barrierefrei gestaltet sind – und dies im CE-Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde.

Das bedeutet konkret:

  • Barrierefreiheit ist Bestandteil der Produktsicherheit und damit Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

  • Unternehmen müssen eine EU-Konformitätserklärung erstellen, in der sie die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß EN 301 549 dokumentieren.

  • Die technische Dokumentation muss entsprechende Nachweise und Prüfberichte enthalten.

  • Bei Nichteinhaltung drohen Maßnahmen der Marktüberwachung, etwa Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen.

Umsetzung und Kontrolle

Die Umsetzung der Richtlinie liegt in Deutschland beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Für die Überwachung und Kontrolle ist die Marktüberwachung der Bundesländer zuständig.

Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden – insbesondere wenn ein Unternehmen die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt und seine Produkte und Dienstleistungen nicht barrierefrei gestaltet.

SecuMails als Beispiel für barrierefreie digitale Kommunikation

Mit dem BFSG rückt auch die barrierefreie Übermittlung sensibler Daten stärker in den Fokus. FTAPI SecuMails bietet hierfür eine zertifiziert barrierefreie Lösung zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten E-Mail-Kommunikation – auch für Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen.

SecuMails wurde extern geprüft und erreicht einen Erfüllungsgrad von 92 Prozent nach WCAG AA 2.1. Damit ist es nicht nur DSGVO-konform, sondern auch eine zukunftssichere Option für Unternehmen, die ihre Kommunikation barrierefrei und gesetzeskonform gestalten möchten. Insgesamt orientiert sich die FTAPI Produktentwicklung an der Richtlinie für Barrierefreiheit.

Detailliertere Informationen finden Sie in der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit.

Fazit

Insgesamt ist das BFSG ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Online-Dienste und digitale Produkte barrierefrei zu gestalten. Die Einhaltung der technischen Standards nach WCAG und EN 301 549 ist dabei entscheidend. Das Gesetz ist seit Ende Juni 2025 in Kraft. Wer noch nicht tätig geworden ist, sollte jetzt schnell handeln, um rechtliche Risiken zu vermeiden und allen Kundengruppen barrierefreie Angebote bereitzustellen.

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