NIS-2 Richtlinie
Definition NIS 2-Richtlinie
Die NIS 2-Richtlinie ist eine EU-Vorschrift zur Erhöhung der Cybersicherheit. Sie baut auf der ersten NIS-Richtlinie auf und erweitert deren Anforderungen. Ziel ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau in Netz- und Informationssystemen in der EU zu gewährleisten. Die NIS 2-Richtlinie deckt kritische Sektoren ab, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen und Gesundheitswesen. Ebenso betroffen sind digitale Dienste, wie Cloud-Computing und Online-Marktplätze.
Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie verlangt von Mitgliedstaaten, eine nationale Strategie zur Cybersicherheit zu entwickeln, einheitliche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen und Meldepflichten für Cybersecurity-Vorfälle zu etablieren. Unternehmen müssen Risikomanagementpraktiken anwenden und die nationale Behörden über schwere Sicherheitsvorfälle informieren.
Bis zum 17.10.2024 muss die Richtlinie durch die einzelnen EU-Mitglieder in nationales Recht überführt werden. Eine Übergangsfrist zur Umsetzung ist nicht vorgesehen.
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Bedeutung und Zweck der NIS 2-Richtlinie
Die NIS 2 Directive verpflichtet Unternehmen in kritischen Sektoren sowie digitale Dienstleister zu Risikomanagementpraktiken und der Meldung schwerwiegender Vorfälle. NIS 2 soll genauer gesagt die Cybersicherheit verstärken und fordert von Mitgliedstaaten und Unternehmen verstärkte Maßnahmen zur Sicherung ihrer kritischen Infrastrukturen. Dazu gehören insbesondere Infrastrukturen zur Kommunikation (z.B. Versenden und Empfangen von Daten über E-Mail) oder der Datenspeicherung (z.B. Rechnungseingänge oder Kundendaten). Die Umsetzung soll Cybersicherheit, grundlegende Cyber-Resilienz und Informationsaustausch innerhalb der EU und somit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Cybersicherheitsfragen fördern.
Anwendungsbereich und relevante Akteure
Relevante Akteure sind erweiterte Gruppen von Unternehmen und Organisationen, die als wesentliche und wichtige Einrichtungen eingestuft werden. Dazu gehören Anbieter öffentlicher Dienste, digitale Dienstleister und Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen und Finanzen. Sie bezieht auch digitale Dienste ein, wie Cloud-Computing und Online-Marktplätze. Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie verpflichtet diese Unternehmen, strengere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und Vorfälle zu melden.
Hauptanforderungen und Maßnahmen der NIS 2-Richtlinie
Die Hauptanforderungen umfassen:
- Risikomanagementmaßnahmen: Unternehmen müssen geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
- Meldepflicht von Vorfällen: Unternehmen sind verpflichtet, ernsthafte Cybersicherheitsvorfälle zu melden.
- Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für Lieferketten: Unternehmen müssen die Cybersicherheit in ihrer Lieferkette sicherstellen. Dies geht Hand in Hand mit dem Lieferkettengesetz.
- Supervision und Sanktionen: Es werden strengere Aufsichtsmaßnahmen und höhere Strafen für Nichteinhaltung eingeführt.
Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie erfordert von den Unternehmen Richtlinien-Compliance, eine angepasste Cybersicherheitsstrategie und enge Zusammenarbeit mit nationalen Behörden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der NIS 2 Richtlinie
Unternehmen sind zur Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet. Bei Nichteinhaltung der NIS 2-Richtlinie drohen Unternehmen Sanktionen. Diese umfassen finanzielle Strafen, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten. Die konkreten Strafen bei Verstößen hängen von der nationalen Gesetzgebung ab, die die NIS 2-Richtlinie in lokales Recht umsetzt.
NIS 2-Compliance mit der FTAPI Plattform
Die FTAPI Plattform kann die Umsetzung unterstützen, indem sie Lösungen für sicheren Datenaustausch und Kommunikation bietet und zur Einhaltung der Vorgaben für Cybersicherheit beiträgt. Unternehmen können durch den Einsatz der All-in-One Plattform, beispielsweise mithilfe von E-Mail-Verschlüsselungen Dateien jeder Größe einfach und sicher per Mail senden und empfangen oder mithilfe eines virtuellen Datenraums mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Dateneingänge einfach, sicher und strukturiert managen.
Dabei werden die Anforderungen der NIS 2-Richtlinie EU-konform umsumgesetzt und gleichzeitig ihre IT-Infrastruktur gegen Cyberbedrohungen abgesichert.
Die Vorteile im Überblick:
- FTAPI ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung des verschlüsselten Datentransfers in Ihrer Organisation und gewährleistet somit die Kommunikationssicherheit.
- Mit der FTAPI-Plattform kann problemlos ein unternehmensübergreifendes Sicherheitsniveau für den Datenaustausch implementiert werden, was die Sicherheit in der Lieferkette gewährleistet.
- Die SecuPass-Technologie wird von allen Produkten der FTAPI-Plattform verwendet, wodurch sie den Anforderungen des BSI in Bezug auf Kryptografie und Verschlüsselung entsprechen.
- Die Multi-Faktor-Authentisierung (MFA) kann sämtliche Zugriffe auf veröffentlichte Dateien schützen. FTAPI ermöglicht MFA über eine App, SMS oder E-Mail.
- Die FTAPI SecuCloud stellt sicher, dass Daten und Prozesse täglich aktualisiert werden können. Dies bildet die Basis für ein stabiles Krisenmanagement.
- FTAPI bietet bei Bedarf ein Notfallsystem an, das die Notfallkommunikation im Schadensfall absichert.
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